Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den Krankenkassen (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen 1x/Jahr und Vorsorge-Coloskopien ab dem 50. Lebensjahr alle 10 Jahre).
Es gibt bei uns keine Einschränkung durch die Krankenkassen. Allerdings müssen Sie die Kosten der Behandlung vorerst selber tragen. Einen Teil der Kosten (bis zu 80%) bekommen Sie nach Einreichen der Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse rückerstattet. Dies erledigen wir auf Wunsch gerne für Sie.
Zusätzlich kann der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif von einer Privatversicherung übernommen werden.
Keine Rückerstattung erfolgt, wenn der Versicherte im selben Abrechnungszeitraum zusätzlich einen Vertragsarzt oder einen weiteren Wahlarzt des gleichen Fachgebietes in Anspruch genommen hat.
Scheuen Sie sich nicht, sich bereits vor Behandlungsbeginn über die zu erwartende Honorarhöhe zu erkundigen.